Teilnahmebedingungen – E-Bike-Gewinnspiel 2026

1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Öllinger GmbH & Co KG, Nordlandstraße 2, 3300 Amstetten, Österreich, nachfolgend „Autohaus Öllinger“ genannt.

Das Gewinnspiel wird an den Standorten Amstetten, Haag und Waidhofen/Ybbs sowie im Zeitraum der Social-Media-Aktion über die Facebook- und Instagram-Auftritte des Autohaus Öllinger durchgeführt.

2. Gewinn

Verlost wird ein CUBE E-Bike im Wert von € 2.499,– (UVP).

Der Gewinner bzw. die Gewinnerin kann beim vorgesehenen Fahrradpartner Bikepalast die passende, verfügbare Rahmengröße auswählen.

Nach Verfügbarkeit besteht außerdem die Möglichkeit, ein anderes Fahrrad auszuwählen. Übersteigt dessen Verkaufspreis den Wert von € 2.499,–, ist der Differenzbetrag vom Gewinner bzw. von der Gewinnerin selbst zu bezahlen. Bei Auswahl eines günstigeren Fahrrades wird die Preisdifferenz weder bar ausbezahlt noch gutgeschrieben.

Eine Barablöse oder Übertragung des Gewinnanspruchs auf eine andere Person ist ausgeschlossen.

 

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Unternehmer bzw. Firmenkunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Öllinger GmbH & Co KG sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige.

 

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste, Bots oder sonstige automatisierte Verfahren ist nicht zulässig.

 

4. Möglichkeiten zur Teilnahme

Für das Gewinnspiel bestehen zwei voneinander unabhängige Teilnahmewege:

 

A. Teilnahme durch Fahrzeugkauf

Privatkundinnen und Privatkunden, die im Zeitraum von 19.09. bis einschließlich 30.11.2026 an einem der Standorte des Autohaus Öllinger in Amstetten, Haag oder Waidhofen/Ybbs einen Neu-, Vorführ- oder Gebrauchtwagen kaufen, erhalten eine Gewinnchance.

Maßgeblich ist der Abschluss eines rechtswirksamen Kaufvertrages innerhalb des Aktionszeitraums. Der Kaufvertrag muss zum Zeitpunkt der Gewinnerziehung weiterhin aufrecht sein. Stornierte, aufgehobene, widerrufene oder rückabgewickelte Kaufverträge berechtigen nicht zur Teilnahme.

Die Gewinnspielteilnahme verursacht für Fahrzeugkäufer keine zusätzlichen Kosten. Für die Gewinnchance wird kein gesondertes Entgelt erhoben und der Fahrzeugkauf erfolgt zu den jeweils geltenden Verkaufs- und Aktionskonditionen; eine Erhöhung der Fahrzeugpreise oder eine Reduktion branchenüblicher Rabatte aufgrund oder während des Gewinnspiels ist ausgeschlossen. Die Teilnahme ist rein unentgeltliches Zubehör zum Hauptvertrag (Absatzförderung).

Pro Person wird über den Teilnahmeweg Fahrzeugkauf eine Gewinnchance berücksichtigt.

B. Teilnahme über Social Media

Zusätzlich besteht von 12.10. bis einschließlich 25.10.2026 die Möglichkeit, kostenlos über Facebook oder Instagram am Gewinnspiel teilzunehmen.

Zur gültigen Teilnahme muss die Person:

  • dem jeweiligen Social-Media-Auftritt des Autohaus Öllinger folgen und
  • den entsprechenden Gewinnspielbeitrag mit einer Antwort auf die Frage Mit wem würdest du gerne eine E-Bike-Tour machen?“ kommentieren.

Das Markieren einer anderen Person ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme.

Die Teilnahme über Facebook und/oder Instagram ergibt insgesamt eine Gewinnchance pro Person. Eine Teilnahme auf beiden Plattformen erhöht die Anzahl der Gewinnchancen nicht.

 

Mehrere Kommentare derselben Person führen ebenfalls nicht zu zusätzlichen Gewinnchancen.

 

5. Kombination der Teilnahmewege

Die Teilnahme über den Fahrzeugkauf und die Teilnahme über Social Media sind miteinander kombinierbar.

Eine Person, die sowohl die Voraussetzungen der Teilnahme durch Fahrzeugkauf als auch jene des Social-Media-Gewinnspiels erfüllt, verfügt daher über zwei Gewinnchancen.

 

Pro Person können somit insgesamt maximal zwei Gewinnchancen erworben werden.

 

6. Gewinnerermittlung

Nach Ende des Aktionszeitraums am 30.11.2026 werden sämtliche gültigen Gewinnchancen aus Fahrzeugkäufen und der Social-Media-Aktion in einem gemeinsamen Lostopf zusammengeführt.

Der Gewinner bzw. die Gewinnerin wird nach dem Zufallsprinzip unter allen gültigen Gewinnchancen ermittelt.

Die Ziehung erfolgt nach Abschluss des Gewinnspiels und wird vom Veranstalter intern dokumentiert.

 

7. Verständigung des Gewinners

Erfolgt die gezogene Gewinnchance über einen Fahrzeugkauf, wird der Gewinner bzw. die Gewinnerin über die beim Fahrzeugkauf hinterlegte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse verständigt.

Erfolgt die gezogene Gewinnchance über Social Media, erfolgt die erste Verständigung per Direktnachricht über Facebook bzw. Instagram.

 

Der Gewinner bzw. die Gewinnerin muss sich innerhalb von sieben Kalendertagen nach nachweisbarem Zugang der Verständigung beim Autohaus Öllinger zurückmelden. Bei einer Benachrichtigung über Social Media gilt die Frist ab dem Zeitpunkt als laufend, an dem die Nachricht in das Postfach des Teilnehmers zugestellt wurde. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder kann die Person trotz zweimaligen Versuchs innerhalb der Frist nicht erreicht werden, verfällt der Gewinnanspruch und es wird nach demselben Verfahren eine Ersatzgewinnerin bzw. ein Ersatzgewinner gezogen.

 

8. Gewinnübergabe

Die Übergabe des Gewinns erfolgt nach individueller Terminvereinbarung persönlich beim Autohaus Öllinger in Amstetten bzw. beim vereinbarten Fahrradpartner.

Ein Versand des E-Bikes ist ausgeschlossen.

Allfällige Kosten, die dem Gewinner im Zusammenhang mit der Abholung oder Inanspruchnahme des Gewinns entstehen, werden nicht vom Veranstalter übernommen.

9. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, falschen Angaben, Manipulationsversuchen oder dem Einsatz automatisierter Teilnahmeverfahren vom Gewinnspiel auszuschließen.

Wurde der Gewinn aufgrund eines solchen Verstoßes bereits zugesprochen oder übergeben, kann der Gewinn nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten aberkannt bzw. zurückgefordert werden.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies für die Durchführung, Gewinnerermittlung, Kontaktaufnahme und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist.

Bei der Teilnahme über einen Fahrzeugkauf werden die bereits im Rahmen der Kundenbeziehung vorhandenen Kontaktdaten für die Durchführung der Verlosung verwendet.

Bei einer Social-Media-Teilnahme werden zunächst die für die Teilnahme erforderlichen öffentlich sichtbaren bzw. über die jeweilige Plattform verfügbaren Informationen verarbeitet. Weitere Kontaktdaten werden vom Gewinner bzw. von der Gewinnerin erst erhoben, soweit diese für die Gewinnabwicklung erforderlich sind.

Eine Verwendung der im Rahmen des Gewinnspiels verarbeiteten Daten für Newsletter oder sonstige Direktwerbung erfolgt nicht allein aufgrund der Gewinnspielteilnahme.

Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen der Öllinger GmbH & Co KG.

https://www.iubenda.com/privacy-policy/77801966

 

Nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels werden ausschließlich für das Gewinnspiel erhobene personenbezogene Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen Rechtsgrundlagen für eine weitere Speicherung bestehen.

 

11. Facebook und Instagram / Meta

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder Meta und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

 

Verantwortlicher und Ansprechpartner für das Gewinnspiel ist ausschließlich die Öllinger GmbH & Co KG. Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht an Facebook, Instagram oder Meta zu richten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen Facebook, Instagram und Meta im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei. Solche Meta-Hinweise finden sich auch in aktuellen österreichischen Teilnahmebedingungen der WKO. 

 

12. Vorzeitige Beendigung und Änderungen

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, auszusetzen oder – soweit rechtlich zulässig – anzupassen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen vom Veranstalter nicht beeinflussbaren Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Bereits erworbene Rechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bleiben dabei im gesetzlich erforderlichen Umfang gewahrt.

 

13. Sonstiges

Eine Barablöse des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht.

Die Öllinger GmbH & Co KG übernimmt allfällige im Zusammenhang mit der Gewinnausschüttung anfallende Steuern oder Abgaben (wie eine etwaige Glücksspielabgabe) im gesetzlich erforderlichen Ausmaß. Die persönliche Versteuerung des Gewinns (z.B. bei unerwarteter steuerlicher Relevanz beim Gewinner) obliegt dem Gewinner selbst.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Stand: 01.09.2026