THG-Prämie Österreich: Was sie deinem E-Auto bringt

Wenn du ein reines Elektroauto fährst, liegt jedes Jahr Geld auf der Straße, das viele liegen lassen: die THG-Prämie. Die THG-Prämie in Österreich gibt es seit 2023: Du lässt dir die Strommenge anrechnen, mit der du dein E-Auto lädst, und bekommst dafür eine Zahlung. Der Antrag ist in einer Viertelstunde erledigt, muss aber jedes Jahr neu gestellt werden. Wir erklären dir, wie das System funktioniert, wer Anspruch hat, was realistisch dabei herausschaut — und was du beachten musst, damit der Antrag nicht abgelehnt wird.

Was die THG-Prämie überhaupt ist

Hinter der Prämie steht kein Fördertopf, sondern ein Handelssystem. Kraftstoffunternehmen müssen laut Kraftstoffverordnung die Treibhausgas-Emissionen ihrer verkauften Kraftstoffe senken. Schaffen sie das nicht allein, dürfen sie sich Einsparungen von anderen anrechnen lassen — zum Beispiel den Strom, den du in dein E-Auto lädst.

Du bist in diesem System der sogenannte Begünstigte. Du überträgst deine Strommenge vertraglich an einen Antragsberechtigten, der sie sammelt und bei der Umweltbundesamt GmbH einreicht. Wird sie dort anerkannt, verkauft der Antragsberechtigte sie an ein Kraftstoffunternehmen weiter — und du bekommst einen Anteil davon ausbezahlt. Das ist die THG-Prämie.

Wichtig zu wissen: Als Privatperson kannst du nicht selbst beim Umweltbundesamt einreichen. Die Kraftstoffverordnung schreibt die gemeinsame Abwicklung über einen Antragsberechtigten ausdrücklich vor. Du brauchst also einen Anbieter — daran führt kein Weg vorbei.

Wer die THG-Prämie in Österreich bekommt — und wer nicht

Die Voraussetzungen sind kurz gefasst. Anspruch hast du, wenn das Fahrzeug in Österreich zugelassen ist, rein elektrisch fährt und mehrspurig ist. Auf dich als Zulassungsbesitzer muss es laufen.

  • Rein elektrisch: Für Hybridfahrzeuge sieht die Kraftstoffverordnung keine Pauschale vor. Das gilt auch für Plug-in-Hybride, so sparsam sie auch sein mögen.
  • Mehrspurig: Also Autos und leichte Nutzfahrzeuge. Für einspurige Fahrzeuge wie E-Motorräder gibt es die Pauschale nicht.
  • Keine Fahrzeugklassen-Hürde: Darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorgaben zu definierten Fahrzeugklassen — und auch keine unterschiedlichen Höhen der Pauschale. Ein kleiner Stadtwagen zählt gleich viel wie ein großer Kombi.
  • Privat oder Firma: Beides geht. Entscheidend ist, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.

Ob du zu Hause an der Steckdose lädst, an der Wallbox in der Garage oder unterwegs, ändert an der Berechtigung nichts.

Die 1.500-kWh-Pauschale ist das Herzstück

Für private Ladepunkte, an denen die geladene Strommenge nicht exakt gemessen und nachvollziehbar aufgezeichnet wird, gibt es eine jährliche Pauschale von 1.500 kWh. Das ist der Regelfall — die allermeisten Haushalte fallen genau darunter.

Zwei Dinge dazu, die oft falsch verstanden werden. Erstens: Die Pauschale ist keine Schätzung deines tatsächlichen Verbrauchs, sondern ein fixer Rechenwert. Ob du 5.000 oder 25.000 Kilometer im Jahr fährst, ändert daran nichts. Zweitens: Es besteht keine Wahlmöglichkeit. Wer eine geeichte, protokollierende Ladeeinrichtung hat, muss die exakt gemessene Menge einreichen; wer keine hat, bekommt die Pauschale. Du kannst dir nicht aussuchen, was für dich günstiger ist.

Und noch ein Detail, das gerade beim Autokauf zählt: Die Pauschale reduziert sich aliquot, wenn das Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet wird. Meldest du im Juli an, bekommst du also rund die Hälfte. Kein Grund, den Kauf zu verschieben — aber gut zu wissen, damit du dich nicht über einen kleineren Betrag wunderst.

Was die Prämie wirklich bringt

Hier wird es unangenehm ehrlich: Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Betrag. Die Höhe steht in keiner Verordnung, sie ist ein Marktpreis und schwankt von Jahr zu Jahr und von Anbieter zu Anbieter. Wer dir eine fixe Summe verspricht, verspricht mehr, als das System hergibt.

Laut Umweltbundesamt hängt die Auszahlung an vier Stellschrauben:

  • der übertragbaren Strommenge, die angerechnet werden kann,
  • dem Anteil der Ausgleichszahlung, den der Antragsberechtigte für sich einbehält,
  • der Zahlungsbereitschaft der zielverpflichteten Kraftstoffunternehmen,
  • den stetig steigenden Zielvorgaben zur Emissionsreduktion.

Am Markt haben sich mehrere Auszahlungsvarianten eingebürgert: eine Sofortauszahlung mit kleinerem, dafür schnell überwiesenem Betrag, eine garantierte Fixprämie mit Auszahlung erst nach der Prüfung durch das Umweltbundesamt, und variable Modelle, die vom erzielten Preis abhängen. Welche Variante die richtige ist, ist eine Frage von Geduld gegen Sicherheit. Vergleich vor dem Abschluss die Konditionen mehrerer Anbieter — der Aufwand ist derselbe, das Ergebnis nicht.

So läuft der Antrag ab

Der Ablauf ist erfreulich unspektakulär und in wenigen Minuten erledigt:

  • Du suchst dir einen Antragsberechtigten aus. Das Umweltbundesamt führt auf seiner Website eine Liste der registrierten Antragsberechtigten.
  • Du schließt online einen Vertrag ab, mit dem du deine Strommenge überträgst.
  • Du lädst den Zulassungsschein hoch. Mehr Unterlagen brauchst du in der Regel nicht — der Anbieter muss Kopie und Fahrzeugidentifikationsnummer für die Kontrolle aufbewahren.
  • Der Anbieter reicht die gesammelten Mengen bei der Umweltbundesamt GmbH ein.
  • Nach der Prüfung wird ausbezahlt — je nach gewählter Variante sofort oder später.

Du musst dich also weder mit Paragrafen noch mit Behörden herumschlagen. Den Papierkram übernimmt der Anbieter.

Ein Fahrzeug, ein Vertrag, einmal im Jahr

Diesen Punkt bitte ernst nehmen. Als E-Fahrzeug-Besitzer darfst du einmal jährlich einen Vertrag mit einem Antragsberechtigten abschließen. Doppeleinreichungen sind nicht gestattet und werden vom System automatisch erkannt.

Die Folge ist nicht etwa, dass der zweite Antrag ins Leere läuft — das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass beide Anträge abgelehnt werden können und darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen möglich sind. Wenn du also im Frühjahr schon einen Vertrag unterschrieben hast und im Herbst ein besseres Angebot siehst: Finger weg bis zum nächsten Kalenderjahr.

Wann du daran denken musst

Die Prämie bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Die Antragsberechtigten reichen die gesammelten Mengen zwischen 1. Jänner und 1. März des Folgejahres beim Umweltbundesamt ein. Weil sie vorher noch bündeln, prüfen und aufbereiten müssen, setzen die Anbieter ihren eigenen Anmeldeschluss deutlich früher an — üblicherweise im Jänner.

In der Praxis heißt das: Wer im Herbst daran denkt, ist gut dran. Wer im Februar draufkommt, hat das Jahr in der Regel verpasst — und zwar endgültig, weil sich die Prämie nicht nachträglich für vergangene Jahre holen lässt. Am einfachsten legst du dir eine jährliche Erinnerung an, so wie fürs Service oder fürs Pickerl.

Was wir damit zu tun haben — und was nicht

Damit hier keine Missverständnisse entstehen: Wir sind kein Antragsberechtigter und zahlen die THG-Prämie nicht aus. Das läuft ausschließlich über die dafür registrierten Anbieter und das Umweltbundesamt. Wir verdienen daran nichts und vermitteln auch keinen bestimmten Anbieter.

Was wir tun können: dir sagen, ob dein Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, und dir bei der Übergabe eines neuen Elektroautos den Hinweis mitgeben, bevor das erste Jahr ungenutzt vorbeigeht. Auf unserer Seite zur Elektromobilität findest du, wie wir E- und Hybridfahrzeuge betreuen. Wenn du gerade mit dem Gedanken spielst, umzusteigen, lohnt der Blick in unsere aktuellen Angebote und in den Gebrauchtwagenbestand. Und für alles rund um Wartung und Reparatur bist du in unserem Service an allen drei Standorten in Amstetten, Haag und Waidhofen an der Ybbs richtig.

Woran du einen seriösen Anbieter erkennst

Weil die Prämie über private Unternehmen läuft, ist der Markt bunt. Das Umweltbundesamt hält sich hier bewusst heraus: Es darf nicht in die Preisbildung eingreifen und aus Gründen der Wettbewerbsfairness auch keine Empfehlung für einen bestimmten Anbieter abgeben. Die Auswahl bleibt also an dir hängen. Ein paar Anhaltspunkte helfen trotzdem weiter.

  • Der Anbieter steht auf der Liste der registrierten Antragsberechtigten beim Umweltbundesamt. Wer dort nicht steht, kann gar nicht einreichen.
  • Die Auszahlungsvariante ist klar benannt — Sofortauszahlung, Fixbetrag oder variabel — samt Zeitpunkt der Überweisung.
  • Es gibt eine nachvollziehbare Angabe dazu, welcher Anteil beim Anbieter bleibt.
  • Der Anmeldeschluss ist ausgewiesen und liegt vor dem gesetzlichen Einreichfenster.
  • Es wird nichts verlangt außer dem Zulassungsschein und deinen Kontodaten für die Überweisung.

Skeptisch werden solltest du bei Beträgen, die deutlich über dem liegen, was am Markt sonst genannt wird, und bei Angeboten, die dich zu einem mehrjährigen Abo drängen. Du gehst diese Sache jedes Jahr neu an — das ist ein Vorteil und kein Nachteil.

Häufige Fragen zur THG-Prämie

Bekomme ich die Prämie auch für einen Plug-in-Hybrid?

Nein. Die Kraftstoffverordnung sieht die Pauschale nur für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge vor. Hybride, auch Plug-in-Hybride, sind ausgenommen.

Muss ich nachweisen, wie viel Strom ich geladen habe?

Im Normalfall nicht. Wenn deine Ladestelle die einzelnen Ladevorgänge nicht geeicht protokolliert, wird die Pauschale von 1.500 kWh herangezogen. Nur bei einer entsprechend ausgestatteten Ladeeinrichtung ist die exakte Menge einzureichen — dann allerdings verpflichtend.

Kann ich die Prämie für mehrere Autos beantragen?

Ja. Die Regel gilt je Fahrzeug. Hast du zwei E-Autos angemeldet, kannst du für beide je einen Antrag stellen — aber für jedes nur einen einzigen pro Jahr.

Was passiert, wenn ich mein E-Auto mitten im Jahr verkaufe?

Dann reduziert sich die Pauschale aliquot auf den Zeitraum, in dem das Fahrzeug auf dich zugelassen war. Der Anbieter muss über Halterwechsel und Abmeldungen umgehend informiert werden.

Bekomme ich die Prämie rückwirkend für frühere Jahre?

Nein. Jedes Kalenderjahr wird für sich abgewickelt, und das Einreichfenster der Anbieter endet Anfang März des Folgejahres. Ein verpasstes Jahr ist verpasst.

Fazit

Die THG-Prämie in Österreich ist eine der wenigen Sachen rund ums Auto, bei denen wenig Aufwand einem verlässlichen Ertrag gegenübersteht: ein Vertrag, ein Zulassungsschein, ein paar Minuten — und das einmal im Jahr. Einen Fixbetrag verspricht dir seriöserweise niemand, weil die Höhe ein Marktpreis ist. Dass sich der Aufwand rechnet, steht trotzdem außer Streit.

Drei Dinge zum Mitnehmen: nur reine Elektrofahrzeuge, nur ein Antrag je Fahrzeug und Jahr, und rechtzeitig dran denken — im Jänner ist der Zug meist schon abgefahren. Wenn du nicht sicher bist, ob dein Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, frag uns einfach über das Kontaktformular oder direkt bei deinem nächsten Termin. Wir schauen gemeinsam in den Zulassungsschein.